Nachfolgeplanung - Beratung Unternehmensnachfolge und Nachfolgeregelung
Vererben / NachfolgeEnterben Sie das Finanzamt!
Sie bauen aus versteuertem Einkommen ein kleines Vermögen auf.
Bei Übertragung des Vermögens fällt nochmals Steuer (Erbschaftssteuer) an.
Dies wollen wir verhindern.
Glücklicherweise kann z.B bei einer Unternehmensnachfolge bzw. Nachfolgeregelung zivilrechtlich und steuerlich viel gestaltet werden.
Ein sogenanntes "Probesterben" verdeutlicht zivilrechtliche Erbfolge und steuerliche
Auswirkungen bei der Nachfolgeplanung und ist Ausgangspunkt für kreative Ansätze.
Ggf. können Fehlregulierungen im Todesfall durch entsprechende Gestaltungen
(Erbausschlagung, Pflichteile) kompensiert werden.